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epvpn
Robert Jacob 2016-08-09 21:58:49 +02:00
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@ -1,4 +1,60 @@
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title = "HacKNology"
description = "Hackerspace in Konstanz"
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@ -1,5 +1,4 @@
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title: Home
---
@ -52,4 +51,4 @@ Radolfzeller Str. 105a
oder eingescannt per E-Mail an
[vorstand@hacknology.de](mailto:vorstand@hacknology.de)
[vorstand@hacknology.de](mailto:vorstand@hacknology.de)

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@ -1,5 +1,4 @@
---
layout: page
title: Impressum
---

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@ -1,7 +1,7 @@
---
layout: post
title: e.V.
author: tecer
date: 2016-06-09
---
So, der Akt ist vollzogen, wir sind nun offiziell "hacKNology e.V."!

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@ -1,7 +1,7 @@
---
layout: post
title: Vereinsgründung
author: tecer
date: 2016-04-20
---
Die Weichen sind gestellt!

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@ -1,10 +1,10 @@
---
layout: project
title: IoB
title: IoB
author: phel
status: Concept
difficulty: tbd
time: tbd
date: 2016-07-12
---
## Idea / Motivation
@ -23,7 +23,7 @@ seen an [article on Make](http://makezine.com/projects/create-raspberry-pi-smart
Processes the raw measurements of the load cell and takes care of calibration. Serves measurement values and state of the door sensor over WiFi.
### HMI
### HMI
#### Hardware
- either SoC with WiFi, LCD, touchscreen or switches
- or old Andorid Tablet

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@ -1,16 +1,16 @@
---
layout: project
title: Motivationswaage
author: tecer
status: Aktiv
difficulty: Einfach
time: 2-4 Stunden
date: 2016-05-10
---
## Ziel und Funktionsweise
Bau einer Personenwaage, die nicht das tatsächliche Gewicht anzeigt, sondern die (prozentuale) Gewichtsänderung. Die Anzeige erfolgt über bunte LEDs.
## Material
- 1 Badezimmerwaage (~10 €)

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@ -1,10 +1,10 @@
---
layout: project
title: Röhrenverstärker
author: tecer
status: Aktiv
difficulty: Schwierig
time: einige Tage
date: 2016-03-12
---
## Ziel

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@ -1,16 +0,0 @@
---
layout: default
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<h1>Projekte</h1>
<div class="posts">
{% for projekt in site.projekte reversed %}
<div class="post">
<a href="{{ site.baseurl }}{{ projekt.url }}">
{{ projekt.title }}
</a>
<p class="post-meta">{{ projekt.date | date_to_string }}{% if projekt.author %} • {{ projekt.author }}{% endif %}{% if projekt.meta %} • {{ projekt.meta }}{% endif %} • Status: {{ projekt.status }} • Schwierigkeit: {{ projekt.difficulty }} • Zeitaufwand: {{ projekt.time }}</p>
</div>
{% endfor %}
</div>

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@ -1,9 +1,7 @@
---
layout: page
title: Beitragsordnung
---
## Beitragsordnung
Nach § 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der Vereinssatzung hat die
Mitgliederversammlung auf der Gründungssitzung am 09.02.2016 folgende
Ordnung für die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen beschlossen:
@ -54,5 +52,3 @@ Ordnung für die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen beschlossen:
10. Der Inhalt und eventuelle spätere Änderungen an dieser Ordnung sind
allen Vereinsmitgliedern bekannt zu machen.

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@ -1,5 +1,4 @@
---
layout: page
title: Verein
---
@ -18,5 +17,5 @@ oder eingescannt per E-Mail an
### Satzungen
[Satzung](satzung.html)
[Beitragsordnung](beitragsordnung.html)
- [Satzung](satzung)
- [Beitragsordnung](beitragsordnung)

View File

@ -1,21 +1,14 @@
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title: Satzung
---
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ol { list-style-type: decimal; }
ol ol {list-style-type: lower-alpha; }
</style>
## Satzung
### § 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr
## § 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr
1. Der Verein führt den Namen "hacKNology e.V."
2. Der Vereinssitz ist Konstanz.
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
4. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
### § 2 Zweck des Vereins
## § 2 Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Volksbildung, welche durch Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie durch interdisziplinären Wissensaustausch durchgeführt wird.
2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
1. Regelmäßige öffentliche Treffen sowie die Bereitstellung der Infrastruktur an Interessierte (Werkstatt, Hard- und Software),
@ -26,7 +19,7 @@ ol ol {list-style-type: lower-alpha; }
6. Bereitstellung von technischer Ausrüstung und Arbeitsmitteln.
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er darf keine Gewinne erzielen; er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins werden ausschließlich und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
### § 3 Mitgliedschaft
## § 3 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die die Ziele des Vereins mittragen und unterstützen wollen. Es sind dabei folgende Arten von Mitgliedschaften vorgesehen:
1. Aktive Mitglieder sind natürliche Personen, die den Vereinszweck und die Verwirklichung der Vereinsziele durch Mitarbeit unterstützen und dabei die vollen Pflichten eines Vereinsmitglieds übernehmen. Insbesondere wird von ihnen Mitarbeit, die Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und die Ausübung des Stimmrechts erwartet.
2. Außerordentliche Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, die durch ihre Mitgliedschaft im Verein die Unterstützung des Vereinszwecks und der Vereinsziele erklären, aber auf die Ausübung der Rechte der aktiven Mitglieder, hier die Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung, verzichten.
@ -42,17 +35,17 @@ ol ol {list-style-type: lower-alpha; }
2. ein trotz mehrfacher Mahnung bestehender Rückstand an Beitragszahlungen über einen Zeitraum von 3 Monaten. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von vier Wochen beim Vorstand Widerspruch eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen die Rechte und Pflichten des Mitglieds.
7. Bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Verein oder bei Vereinsauflösung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung etwa eingebrachter Vermögenswerte.
### § 4 Beiträge
## § 4 Beiträge
1. Der Verein erhebt einen Aufnahme- und einen Mitgliedsbeitrag. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
2. Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden.
### § 5 Organe des Vereins
## § 5 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung,
2. der Vorstand.
### § 6 Mitgliederversammlung
## § 6 Mitgliederversammlung
1. Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen:
1. Die Genehmigung des Finanzberichtes.
2. Die Wahl und Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder.
@ -77,7 +70,7 @@ aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Besteht für eine einberufene
4. Zu Beginn der Mitgliederversammlung wird einen Protokollführer bestimmt. Die in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind vom Protokollführer schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen.
5. Jedes aktives Mitglied hat eine Stimme.
### § 7 Vorstand
## § 7 Vorstand
1. Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus drei Mitgliedern (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister). Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
2. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit als Vorstand ehrenamtlich aus.
3. Besteht der Vorstand aus weniger als zwei Mitgliedern, so sind unverzüglich Nachwahlen durchzuführen.
@ -87,21 +80,21 @@ aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Besteht für eine einberufene
7. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen. Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens 1 Mal statt. Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorsitzenden, in formloser Textform per E-Mail unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 30 Tagen. Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand zu unterzeichnen.
8. Der Vorstand kann für die Geschäfte der laufenden Verwaltung einen Geschäftsführer (besonderen Vertreter nach § 30 BGB) bestellen. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen.
### § 8 Finanzprüfer
## § 8 Finanzprüfer
1. Zur Kontrolle der Haushaltführung bestellt die Mitgliederversammlung Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung erstatten sie dem Vorstand Kenntnis von ihrem
Prüfungsergebnis und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht.
2. Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören.
3. Die Finanzprüfer müssen keine Vereinsmitglieder sein.
### § 9 Haftung
## § 9 Haftung
1. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen.
2. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins besteht nicht.
3. Die Haftung des Vorstands wegen schuldhafter Schlechterfüllung seines Auftrags wird ausgeschlossen, soweit der Vorstand nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
### § 10 Satzungsänderungen
## § 10 Satzungsänderungen
1. Für den Beschluss über Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel Mehrheit der auf der Mitgliedsversammlung erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung (im Rahmen der satzungsmäßigen Frist) zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
2. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern sofort in freier Textform mitgeteilt werden.
### § 11 Auflösung des Vereins
## § 11 Auflösung des Vereins
1. Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine 3/4 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.
2. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstiger Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende steuerbegünstigte Körperschaft, die das Vermögen zur Förderung der Forschung, Wissenschaft und Bildung zu verwenden hat.

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@ -1,16 +0,0 @@
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<h1>Vortr&auml;ge</h1>
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{% for vortrag in site.vortraege reversed %}
<div class="post">
<a href="{{ site.baseurl }}{{ vortrag.url }}">
{{ vortrag.title }}
</a>
<p class="post-meta">{{ vortrag.date | date_to_string }}{% if vortrag.author %} • {{ vortrag.author }}{% endif %}{% if vortrag.meta %} • {{ vortrag.meta }}{% endif %} • Vortragender: {{ vortrag.lecturer }} • Schwierigkeit: {{ vortrag.difficulty }}</p>
</div>
{% endfor %}
</div>

View File

@ -1,11 +1,11 @@
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layout: talk
title: Grundlagen elektronischer Klangerzeugung
author: tecer
difficulty: Mittel
lecturer: arte
date: 2016-04-05
---
## Inhalt
Wie funktioniert die elektronische Klangerzeugung?
Wie funktioniert die elektronische Klangerzeugung?

View File

@ -1,9 +1,9 @@
---
layout: talk
title: Programmierkonzepte
author: tecer
difficulty: Einfach
lecturer: xperimental
date: 2016-05-03
---
## Inhalt

View File

@ -1,9 +1,9 @@
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layout: talk
title: Mathematik des RSA-Algorithmus
author: tecer
difficulty: Mittel
lecturer: tecer
date: 2016-02-16
---
## Inhalt

13
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