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Beitragsordnung aus FORMS aktualisiert.
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@ -5,28 +5,18 @@ title: Beitragsordnung
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Nach § 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung auf der Sitzung vom 10.10.2017 folgende Ordnung für die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen beschlossen:
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1. Die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen soll sich nach der finanziellen Lage des Vereins richten und die persönliche wirtschaftliche Lage der Mitglieder berücksichtigen.
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2. Die Höhe der jeweiligen Beiträge wird, mit Ausnahme von Änderungen gemäß § 4 Abs. 2, durch die Mitgliederversammlung beschlossen. Alle Änderungen werden in dieser Ordnung festgehalten und allen Mitgliedern mitgeteilt.
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3. Es werden derzeit folgende jährliche Mitgliedsbeiträge erhoben:
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- Vollmitglieder: 180€
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- Vollmitglieder (Studenten): 120€
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- Vollmitglieder (Auszubildende): 120€
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- Vollmitglieder (Schüler): 60€
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- Familienmitgliedschaft: 250€
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- Fördermitglieder: mindestens den doppelten Beitrag ihrer entsprechenden Stufe
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* Vollmitglieder: 180€
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* Vollmitglieder (Studenten): 120€
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* Vollmitglieder (Auszubildende): 120€
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* Vollmitglieder (Schüler): 60€
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* Familienmitgliedschaft : 250€
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* Fördermitglieder: mindestens den doppelten Beitrag ihrer entsprechenden Stufe
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4. Es gilt folgender Aufnahmebeitrag: 0€
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5. Der Mitgliedsbeitrag muss bis zum 31. Januar eines jeden Jahres auf dem Vereinskonto eingegangen sein. Die Mitglieder haben hierfür Sorge zu tragen.
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6. Für das Jahr des Vereinseintritts ist der Mitgliedsbeitrag ab dem Eintrittsmonat anteilsmäßig in Zwölfteln des Jahresbeitrags zu entrichten.
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7. Falls nötig, können für bestimmte Vorhaben und Veranstaltungen Gelder für die Kostendeckung gesammelt werden. Dies hat auf freiwilliger Basis zu erfolgen.
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8. Als Zahlungsverzug wird eine Überschreitung des Überweisungs- bzw. Einzugsdatums von maximal drei Monaten toleriert. Bei Überschreitung dieser Frist können gemäß § 14 Sanktionen verhängt werden.
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8. Als Zahlungsverzug wird eine Überschreitung des Überweisungs- bzw. Einzugsdatums von maximal drei Monaten toleriert. Bei Überschreitung dieser Frist können gemäß §14 Sanktionen verhängt werden.
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9. Änderungen an dieser Ordnung bedürfen der Zustimmung einer einfachen Mehrheit in der Mitgliederversammlung und müssen mit der Vereinssatzung vereinbar sein.
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10. Der Inhalt und eventuelle spätere Änderungen an dieser Ordnung sind allen Vereinsmitgliedern bekannt zu machen.
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